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Wie unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen das Programm KIM?

Förderung zur Stärkung der Integration vor Ort

1. Finanzielle, fachliche & strategische Unterstützung

Neben der finanziellen Förderung, unterstützt das Land NRW die Kommunen auch auf fachlicher und strategischer Ebene. Kommunen werden bei der Umsetzung vom KIM eng begleitet und beraten. Darüber hinaus führt das Land Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen und Schnittstellentagungen für die KIM-Mitarbeitenden aller drei Bausteine sowie zur Zusammenarbeit mit anderen Integrationsbereichen durch.

2. Fachveranstaltungen

Damit die KIM-Mitarbeitenden über aktuelle Entwicklungen und Diskurse informiert sind, werden regelmäßig Fachveranstaltungen organisiert, die auch Gelegenheiten zum Austausch über Integrationsprojekte und zur Vernetzung bieten. Sowohl die Koordination als auch das KIM-Case Management haben eine umfangreiche Grundlagenschulung zu Integrationspolitik und -maßnahmen erhalten.

3. Controlling und Evaluierung

Um sicherzustellen, dass das KIM sich nachhaltig positiv auf die Integration neu zugewanderter Menschen auswirkt, führt das Land regelmäßig Controlling-Maßnahmen durch. Zudem wird das Programm – wie es in § 20 TIntG vorgesehen ist – wissenschaftlich evaluiert, um festzustellen, welche Effekte sich auf der individuellen Ebene für die teilnehmenden Menschen ergeben und wie sich das KIM auf Verwaltungsstrukturen auswirkt.

4. Entwicklung einer Datenbank

Mit dem Ziel, Arbeitsabläufe der KIM-Mitarbeitenden zu optimieren, entwickelt das Land derzeit eine landesweite Datenbank, die einerseits für die Falldokumentation und andererseits für die Auswertung der Arbeit im KIM für die Kommunen und für das Land genutzt werden soll. Durch die Datenbank wird eine landesweit einheitliche Umsetzung des KIM unterstützt, weil sie messbare Ergebnisse liefert und dem Land Grundlage für eine effektive Steuerung schafft.

Häufige Fragen und Antworten zu diesem Thema

Neben finanzieller Unterstützung bietet die Landesregierung fachlich-strategische Unterstützung für das KIM-Programm. Dies umfasst regelmäßige Beratung und Begleitung der Kommunen, Fortbildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen, Austauschformate, Vernetzungstreffen und themenbezogene Arbeitsgruppen. Das Land verantwortet auch das Handlungskonzept, das die Rahmenbedingungen für das Kommunale Integrationsmanagement vorgibt. Darüber hinaus werden weitere Handreichungen, Arbeitshilfen und Handlungsempfehlungen erarbeitet und zur Verfügung gestellt, so zum Beispiel zum KIM-Case Management.

Zusammenfassung

Das Kommunale Integrationsmanagement in NRW ist flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien Städten sowie der Städteregion Aachen eingeführt und deutschlandweit einzigartig. Nordrhein-Westfalen stärkt mit KIM die kommunale Integrationsinfrastruktur. Neben der gesetzlich verankerten finanziellen Förderung bietet das Land auch fachliche Begleitung, darunter Beratung, Fortbildungen, Veranstaltungen und Controlling. Die Kommunalen Integrationszentren werden als zentrale Akteur:innen des KIM bei der Aufgabenwahrnehmung unterstützt.

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