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Häufige Fragen und Antworten

Was ist der Strukturansatz im Kommunalen Integrationsmanagement?

Die KIM-Koordination übernimmt die Koordination der Zusammenarbeit im Netzwerk. Dies beinhaltet die Planung und Vorbereitung der Arbeitstreffen, die Klärung von Verantwortlichkeiten sowie die Begleitung der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Zielerreichung.

Eine Weiterentwicklung der Kooperationsstrukturen erfolgt immer auf Grundlage der Bedarfe der Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Das KIM-Case Management hat die Aufgabe, im Rahmen der individuellen Begleitung zu analysieren, in welchen Bereichen es Potenzial für eine Fortentwicklung von Prozessen und Strukturen gibt. So können die Teilhabebedingungen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte kontinuierlich verbessert werden.

Was sind die Bausteine des Kommunalen Integrationsmanagements?

In Arbeitsgruppen werden die Erkenntnisse des KIM-Case Managements aus der operativen Arbeit gesammelt, ausgewertet und analysiert, um aus diesen Erkenntnissen heraus in einem nächsten Schritt Lösungen für eine Optimierung der Zusammenarbeit der Integrationsakteure zu entwickeln. Für die Entwicklung von Lösungen zu spezifischen Fragestellungen können Projektgruppen unter Beteiligung unterschiedlicher Akteure der Integrationsinfrastruktur installiert werden.

Die Zusammenarbeit bietet die Chance, die Bereiche der Migration und Integration zusammen zu denken. Durch Netzwerkarbeit und Kooperationen kann eine schnellere und vor allem nachhaltige Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt der Menschen mit Einwanderungsgeschichte erreicht werden. Auch im Kontext des Chancen-Aufenthaltsrechts kann die Zusammenarbeit eine abgestimmte Behandlung aufenthaltsrechtlicher Fragestellungen und lebensweltlicher Bedarfe der Menschen zulassen. Die Bundesregierung ermöglicht mit der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts ab 31.12.2022 Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht.

Die KIM-Lenkungsgruppe

Zu dem Gremium zählen verwaltungsinterne und -externe Akteure. Dazu zählen beispielsweise das Kommunale Integrationszentrum, das Sozialamt, die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde, das Jugendamt, das Gesundheitsamt, die Arbeitsagentur, das Jobcenter, die Freie Wohlfahrtspflege, Sprachkursträger, Regionalkoordinator:innen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe ist auch abhängig von den spezifischen kommunalen Gegebenheiten und den Handlungsfeldern, die je nach Kommune unterschiedlich ausfallen können. So können weitere wichtige Akteur:innen in die Lenkungsgruppe punktuell beratend oder dauerhaft aufgenommen werden: Bildungsbüros, Kommunale Koordinierungen, familienpolitische Strukturen, Unternehmen, Kammern. Das ist keine abschließende Aufzählung. Bedeutsam ist es, das Gremium arbeitsfähig zu halten.

Was ist Case Management im Kommunalen Integrationsmanagement?

Das KIM-Case Management unterscheidet sich insoweit wesentlich von anderen Case Management-Ansätzen, als dass ein zentraler Handlungsschwerpunkt auf die Systemebene gelegt wird. Ziel ist es, insbesondere kommunale Verwaltungsabläufe zu optimieren.

Das Kommunale Integrationsmanagement wird in allen Kreisen und kreisfreien Städten sowie in der Städte-Region Aachen umgesetzt. Innerhalb der Städte und Kreise können Case Management-Stellen sowohl in der Kommune als auch bei Wohlfahrtsverbänden angesiedelt sein.

Das KIM-Case Management-Konzept

Die Handreichung „Case Management im KIM NRW“ enthält Informationen zu den zentralen Aufgaben und den notwendigen Rahmenbedingungen des KIM-Case Managements. Im Anhang findet sich ein „Leitfaden für die Erstellung eines KIM-Case Management-Konzeptes“. Dieser Leitfaden liefert Impulse für mögliche Inhalte und dient damit als Orientierungsrahmen für die Erstellung eines KIM-Case Management-Konzeptes.

Case Management im KIM NRW Handreichung

Das kommunale KIM-Case Management-Konzept schildert die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Integrationsakteur:innen vor Ort. Die Erstellung des Konzeptes ist Aufgabe der KIM-Koordination in Zusammenarbeit mit dem KIM-Case Management. Dabei sind an den betreffenden Stellen Abstimmungen mit den anderen beteiligten Akteur:innen aus der Integrationsarbeit - insbesondere Freie Wohlfahrtspflege - erforderlich. Kooperation und das Miteinander spielen für ein abgestimmtes Handeln eine entscheidende Rolle.

Wie unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen das Programm KIM?

Neben finanzieller Unterstützung bietet die Landesregierung fachlich-strategische Unterstützung für das KIM-Programm. Dies umfasst regelmäßige Beratung und Begleitung der Kommunen, Fortbildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen, Austauschformate, Vernetzungstreffen und themenbezogene Arbeitsgruppen. Das Land verantwortet auch das Handlungskonzept, das die Rahmenbedingungen für das Kommunale Integrationsmanagement vorgibt. Darüber hinaus werden weitere Handreichungen, Arbeitshilfen und Handlungsempfehlungen erarbeitet und zur Verfügung gestellt, so zum Beispiel zum KIM-Case Management.

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