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Das KIM-Case Management-Konzept

Effektive Zusammenarbeit durch abgestimmtes Handeln

In den Kommunen bildet ein KIM-Case Management-Konzept die Grundlage für eine gelingende Zusammenarbeit der integrationspolitischen Akteur:innen. Wesentlich ist, dass im Konzept geregelt wird, wie die Menschen ins KIM-Case Management gelangen.

Inhalte des Konzeptes

Das gemeinsam mit weiteren Integrationsakteur:innen zu entwickelnde Konzept vor Ort definiert u.a. Standards, die Zusammenarbeit der Beratungsstrukturen und deren jeweilige Zuständigkeiten. Zudem wird dargestellt, wie die verschiedenen Anbietenden von unterstützenden Maßnahmen für Menschen mit Fluchterfahrung und Einwanderungsgeschichte vernetzt zusammenarbeiten. Oberstes Prinzip ist hierbei, Transparenz zu schaffen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Wichtige Kooperationspartner sind die Jugendmigrationsdienste (JMD), die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und die Arbeitsverwaltung inklusive des Jobcenters. Darüber hinaus können die landesgeförderten Integrationsagenturen und Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit jedoch ebenso einen Beitrag im Prozess leisten und sind im Bedarfsfall ebenso einzubeziehen.

Neue Bedarfslagen und mögliche Veränderungen machen es erforderlich, das KIM-Case Management-Konzept in regelmäßigen Abständen neu zu justieren, um diese an veränderte Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Anforderungen der Integration anzupassen.

Häufige Fragen und Antworten zu diesem Thema

Die Handreichung „Case Management im KIM NRW“ enthält Informationen zu den zentralen Aufgaben und den notwendigen Rahmenbedingungen des KIM-Case Managements. Im Anhang findet sich ein „Leitfaden für die Erstellung eines KIM-Case Management-Konzeptes“. Dieser Leitfaden liefert Impulse für mögliche Inhalte und dient damit als Orientierungsrahmen für die Erstellung eines KIM-Case Management-Konzeptes.

Case Management im KIM NRW Handreichung

Das kommunale KIM-Case Management-Konzept schildert die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Integrationsakteur:innen vor Ort. Die Erstellung des Konzeptes ist Aufgabe der KIM-Koordination in Zusammenarbeit mit dem KIM-Case Management. Dabei sind an den betreffenden Stellen Abstimmungen mit den anderen beteiligten Akteur:innen aus der Integrationsarbeit - insbesondere Freie Wohlfahrtspflege - erforderlich. Kooperation und das Miteinander spielen für ein abgestimmtes Handeln eine entscheidende Rolle.

Zusammenfassung

Jede Kommune hat ein eigenes KIM-Case Management-Konzept. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die Arbeit des KIM-Case Managements und beschreibt Standards, Zuständigkeiten und die vernetzte Zusammenarbeit aller Beratungsstrukturen. Um die Kommunen bei der Erstellung des Konzeptes zu unterstützen, hat das Land NRW einen „Leitfaden für die Erstellung eines KIM-Case Management-Konzeptes“ zur Verfügung gestellt. Neben Informationsmaterialien bietet das Land regelmäßige Austausch-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das Kommunale Integrationsmanagement an.

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