Das KIM-Case Management-Konzept
Effektive Zusammenarbeit durch abgestimmtes Handeln
Inhalte des Konzeptes
Häufige Fragen und Antworten zu diesem Thema
Die Handreichung „Case Management im KIM NRW“ enthält Informationen zu den zentralen Aufgaben und den notwendigen Rahmenbedingungen des KIM-Case Managements. Im Anhang findet sich ein „Leitfaden für die Erstellung eines KIM-Case Management-Konzeptes“. Dieser Leitfaden liefert Impulse für mögliche Inhalte und dient damit als Orientierungsrahmen für die Erstellung eines KIM-Case Management-Konzeptes.
Das kommunale KIM-Case Management-Konzept schildert die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Integrationsakteur:innen vor Ort. Die Erstellung des Konzeptes ist Aufgabe der KIM-Koordination in Zusammenarbeit mit dem KIM-Case Management. Dabei sind an den betreffenden Stellen Abstimmungen mit den anderen beteiligten Akteur:innen aus der Integrationsarbeit - insbesondere Freie Wohlfahrtspflege - erforderlich. Kooperation und das Miteinander spielen für ein abgestimmtes Handeln eine entscheidende Rolle.
Zusammenfassung
Jede Kommune hat ein eigenes KIM-Case Management-Konzept. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die Arbeit des KIM-Case Managements und beschreibt Standards, Zuständigkeiten und die vernetzte Zusammenarbeit aller Beratungsstrukturen. Um die Kommunen bei der Erstellung des Konzeptes zu unterstützen, hat das Land NRW einen „Leitfaden für die Erstellung eines KIM-Case Management-Konzeptes“ zur Verfügung gestellt. Neben Informationsmaterialien bietet das Land regelmäßige Austausch-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das Kommunale Integrationsmanagement an.