Zum Hauptinhalt springen

Das Teilhabe-und Integrationsgesetz

Ein stabiles Fundament für moderne Integrationspolitik

Mit dem „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (TIntG NRW)“ vom 14.12.2012 schaffte der Landesgesetzgeber erstmalig eine gesetzliche Grundlage für die Integrationspolitik. Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen der Integrationspolitik und die Ausgestaltung der integrationspolitischen Institutionen. Dabei werden wichtige Standards in der Integrationspolitik, die zudem in der Teilhabe- und Integrationsstrategie des Landes NRW 2030 verankert sind, umgesetzt.

Finanzielle Mittel für Teilhabe und Integration

Mit der Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes, die zum 01.01.2022 in Kraft trat, wurde eine Gesamtsumme festgelegt, die in NRW für integrationspolitische Aufgaben zur Verfügung gestellt wird. Damit ist NRW das erste Bundesland in Deutschland, das gesetzlich festgelegt hat wie hoch die Mittel sind, die in den Integrationsbereich fließen.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes stellt das Land jährlich mindestens 130 Millionen Euro zur Verfügung. Daraus sind die Kommunalen Integrationszentren, das Kommunale Integrationsmanagement, die Integrationsagenturen und Servicestellen zur Antidiskriminierung, ausgewählte Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und weitere Förderungen zu finanzieren. 

KIM als größtes Einzelprogramm

Das größte Einzelprogramm ist das Kommunale Integrationsmanagement, kurz KIM. Seit 2020 fördert die Landesregierung die flächendeckende Einführung des KIM mit einem anwachsenden Finanzierungsbetrag, der seine endgültige Höhe von jährlich 75 Millionen Euro erreicht hat. Durch die Implementierung des KIM in allen antragsberechtigten Kommunen wird die kommunale Integrationsstruktur in NRW weiterentwickelt.

Durch die gesetzliche Verankerung werden Chancengleichheit und soziale Inklusion gestärkt, indem beispielsweise der Zugang zu Bildung und Sprachförderung erleichtert wird. Das Teilhabe- und Integrationsgesetz bildet somit einen Rahmen, der die Grundlagen für eine effektive Integrationspolitik schafft und dazu beiträgt, eine inklusive Gesellschaft zu formen.

Das gesamte Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW können Sie hier online einsehen:

Zusammenfassung

Seit 2012 verfügt NRW über ein Teilhabe- und Integrationsgesetz, welches 2022 novelliert wurde. Das Gesetz regelt u.a. die Finanzierung der integrationspolitischen Infrastruktur. Jährlich werden hierfür vom Land mindestens 130 Millionen Euro bereitgestellt. 
Das größte Einzelprogramm ist hierbei das Kommunale Integrationsmanagement (KIM), auf das 75 Millionen Euro entfallen.

Zum Seitenanfang scrollen