Das Teilhabe-und Integrationsgesetz
Ein stabiles Fundament für moderne Integrationspolitik
Finanzielle Mittel für Teilhabe und Integration
KIM als größtes Einzelprogramm
Zusammenfassung
Seit 2012 verfügt NRW über ein Teilhabe- und Integrationsgesetz, welches 2022 novelliert wurde. Das Gesetz regelt u.a. die Finanzierung der integrationspolitischen Infrastruktur. Jährlich werden hierfür vom Land mindestens 130 Millionen Euro bereitgestellt.
Das größte Einzelprogramm ist hierbei das Kommunale Integrationsmanagement (KIM), auf das 75 Millionen Euro entfallen.