Was sind die Bausteine des Kommunalen Integrationsmanagements?
Ein integrierter Ansatz in drei Bausteinen für ein erfolgreiches Miteinander
Baustein 1: Koordinierung
Baustein 2: KIM-Case Management
Baustein 3: Ausländer- und Einbürgerungsbehörden
Häufige Fragen und Antworten zu diesem Thema
In Arbeitsgruppen werden die Erkenntnisse des KIM-Case Managements aus der operativen Arbeit gesammelt, ausgewertet und analysiert, um aus diesen Erkenntnissen heraus in einem nächsten Schritt Lösungen für eine Optimierung der Zusammenarbeit der Integrationsakteure zu entwickeln. Für die Entwicklung von Lösungen zu spezifischen Fragestellungen können Projektgruppen unter Beteiligung unterschiedlicher Akteure der Integrationsinfrastruktur installiert werden.
Die Zusammenarbeit bietet die Chance, die Bereiche der Migration und Integration zusammen zu denken. Durch Netzwerkarbeit und Kooperationen kann eine schnellere und vor allem nachhaltige Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt der Menschen mit Einwanderungsgeschichte erreicht werden. Auch im Kontext des Chancen-Aufenthaltsrechts kann die Zusammenarbeit eine abgestimmte Behandlung aufenthaltsrechtlicher Fragestellungen und lebensweltlicher Bedarfe der Menschen zulassen. Die Bundesregierung ermöglicht mit der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts ab 31.12.2022 Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht.
Zusammenfassung
KIM besteht aus drei Bausteinen:
Das KIM fördert Koordinierungsstellen (Baustein 1), die für die Gesamtkoordination des Kommunalen Integrationsmanagements zuständig sind. Eine wichtige Aufgabe besteht in der Begleitung der örtlichen Lenkungsgruppe sowie Arbeits- und Projektgruppen.
Das KIM-Case Management (Baustein 2) begleitet Menschen mit Einwanderungsgeschichte und koordiniert die Hilfen entlang der lebensweltlichen Bedarfe wie Arbeit, Bildung, Gesundheit und Wohnen. Es analysiert zudem individuelle Integrationsverläufe und fördert die Zusammenarbeit und Optimierung der Integrationsinfrastruktur.
Zusätzliche Personalstellen in Ausländer- und Einwanderungsbehörden (Baustein 3) sollen die Integration von Zugewanderten rechtlich verankern. Diese Stellen unterstützen die Umsetzung von Gesetzen und arbeiten eng mit anderen Akteuren der Migrations- und Integrationsverwaltung zusammen.