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Was sind die Bausteine des Kommunalen Integrationsmanagements?

Ein integrierter Ansatz in drei Bausteinen für ein erfolgreiches Miteinander

Das Landesprogramm KIM setzt sich aus drei Bausteinen zusammen, mit denen unterschiedliche Bereiche und Personalstellen gefördert werden: Koordinierung, Case Management, Ausländer- und Einbürgerungsbehörden

Baustein 1: Koordinierung

Für die Gesamtkoordination des Kommunalen Integrationsmanagements fördert das Land in NRW in allen Kommunen Koordinierungsstellen, deren Anzahl sich daran orientiert, ob es sich um einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt oder eine kreisangehörige Kommune mit integrationsrelevanten Institutionen handelt.
Zu den Aufgaben der KIM-Koordination gehört unter anderem die Gesamtkoordination des KIM-Case Managements (Baustein 2) und des Handlungskonzeptes sowie die Beförderung der Zusammenarbeit aller integrationsrelevanten Akteur:innen. Eine wichtige Aufgabe besteht zudem in der Vorbereitung und Begleitung der örtlichen Lenkungsgruppe und Arbeits- und Projektgruppen.

Neben den Koordinierungsstellen werden durch KIM-Baustein 1 auch landesweit Verwaltungsassistenzstellen gefördert. Darüber hinaus dienen die Mittel zur Finanzierung von Sachausgaben, etwa zur Einrichtung der entsprechenden Arbeitsplätze und für Fortbildungen. Die Kommunen können zudem Mittel für Maßnahmen beantragen, die dazu dienen, das KIM umzusetzen oder das Kommunale Integrationsmanagement zu verbessern.

Baustein 2: KIM-Case Management

Im Rahmen des Bausteins 2 des KIM können Personalstellen für das KIM-Case Management bei den 54 Kreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Kommunen geschaffen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Stellen bei den Trägern der Freien Wohlfahrt einzurichten.
Die mit dem Baustein 2 des KIM geförderten Personalstellen sollen in der Regel an das KI oder an andere kommunale Ämter in der Verwaltung bzw. entsprechend in den kreisangehörigen Kommunen angebunden werden. Es wird empfohlen, zumindest ein Drittel der geförderten Stellen bei der Kommune anzusiedeln.

Aufgaben des KIM-Case Management

Das KIM-Case Management hat zwei wesentliche Aufgaben. Einerseits sind die KIM-Case Manager:innen für die Begleitung zugewanderter Menschen zuständig. Dabei steht das KIM-Case Management allen Menschen mit Einwanderungsgeschichte offen. Im Fokus des KIM-Case Managements liegen die individuellen Bedarfe der Klient:innen. So sollen unterschiedliche Leistungen der verschiedenen Verwaltungsbereiche für die einzelnen Klient:innen koordinierend abgestimmt werden.
Das Vorgehen wird gemeinsam mit der eingewanderten Person geplant und orientiert sich an ihren Bedarfen, Ressourcen und Potenzialen. Durch die Begleitung im KIM-Case Management können anstehende Herausforderungen bei der Integration, zum Beispiel der Zugang zu Bildung und Arbeit oder zur Sprachförderung, bewältigt werden. Das führt zu einer schnelleren und nachhaltigen Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt.

Aufdecken von Optimierungspotenzialen

Durch die lebensweltliche Orientierung erhalten die KIM-Case Manager:innen vertiefte Kenntnisse über das Leistungssystem und das Zusammenwirken der integrationsrelevanten Akteur:innen. Case Manager:innen tragen dazu bei, Verwaltungsprozesse und -strukturen im Sinne einer besseren Integration zugewanderter Menschen weiterzuentwickeln. In Kooperation mit anderen Organisationseinheiten der Verwaltung und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege werden durch Fallrekonstruktionen und unter Einbeziehung von Projektgruppen Verbesserungen und Lösungsvorschläge entwickelt, z. B. in Bezug auf Integrationsangebote oder die Optimierung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit. 

Baustein 3: Ausländer- und Einbürgerungsbehörden

Die Mitarbeitenden in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden erweitern das KIM, indem sie mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen die Bausteine 1 und 2 unterstützen. Im Rahmen von KIM werden deshalb in den ABH/EBH landesweit Personalstellen gefördert. Die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden sind ein entscheidender Bestandteil für das Gelingen des Kommunalen Integrationsmanagements.
Als wichtige Anlaufstelle in der Kommunalverwaltung spielen sie eine zentrale Rolle für neu zugewanderte Menschen. Ihre Zuständigkeit umfasst u.a. die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes. Zudem engagieren sich die Ausländerbehörden zunehmend aktiv für eine Integrationskultur, indem sie helfen, Integrationsabläufe und –prozesse für neu zugewanderte Menschen zu verbessern. 

Migration & Integration

Die Zusammenarbeit zwischen dem migrationspolitischen und integrationspolitischen Bereich ist ein zentrales Element des Kommunalen Integrationsmanagements. Die Verwaltungsbereiche sollen ausgehend von den Ressourcen und Potenzialen der Menschen enger kooperieren und Ermessensspielräume zur schnelleren Integration der zugewanderten Menschen nutzen. Gleichzeitig soll die engere Zusammenarbeit zu Synergieeffekten bei den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden führen, damit das Stammpersonal entlastet und Vorgänge schneller bearbeitet werden können.

Häufige Fragen und Antworten zu diesem Thema

In Arbeitsgruppen werden die Erkenntnisse des KIM-Case Managements aus der operativen Arbeit gesammelt, ausgewertet und analysiert, um aus diesen Erkenntnissen heraus in einem nächsten Schritt Lösungen für eine Optimierung der Zusammenarbeit der Integrationsakteure zu entwickeln. Für die Entwicklung von Lösungen zu spezifischen Fragestellungen können Projektgruppen unter Beteiligung unterschiedlicher Akteure der Integrationsinfrastruktur installiert werden.

Die Zusammenarbeit bietet die Chance, die Bereiche der Migration und Integration zusammen zu denken. Durch Netzwerkarbeit und Kooperationen kann eine schnellere und vor allem nachhaltige Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt der Menschen mit Einwanderungsgeschichte erreicht werden. Auch im Kontext des Chancen-Aufenthaltsrechts kann die Zusammenarbeit eine abgestimmte Behandlung aufenthaltsrechtlicher Fragestellungen und lebensweltlicher Bedarfe der Menschen zulassen. Die Bundesregierung ermöglicht mit der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts ab 31.12.2022 Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht.

Zusammenfassung

KIM besteht aus drei Bausteinen:

Das KIM fördert Koordinierungsstellen (Baustein 1), die für die Gesamtkoordination des Kommunalen Integrationsmanagements zuständig sind. Eine wichtige Aufgabe besteht in der Begleitung der örtlichen Lenkungsgruppe sowie Arbeits- und Projektgruppen.

Das KIM-Case Management (Baustein 2) begleitet Menschen mit Einwanderungsgeschichte und koordiniert die Hilfen entlang der lebensweltlichen Bedarfe wie Arbeit, Bildung, Gesundheit und Wohnen. Es analysiert zudem individuelle Integrationsverläufe und fördert die Zusammenarbeit und Optimierung der Integrationsinfrastruktur.

Zusätzliche Personalstellen in Ausländer- und Einwanderungsbehörden (Baustein 3) sollen die Integration von Zugewanderten rechtlich verankern. Diese Stellen unterstützen die Umsetzung von Gesetzen und arbeiten eng mit anderen Akteuren der Migrations- und Integrationsverwaltung zusammen.

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