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Die Historie von KIM

Die Entstehung des Kommunalen Integrationsmanagements

Mit dem Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) wurde in NRW ein Meilenstein der Integrationspolitik entwickelt.  Das Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ startete 2020 mit fachbezogenen Pauschalen für die Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden und für das KIM-Case Management. Im November 2020 folgten dann die Veröffentlichung der KIM-Richtlinie und des KIM-Handlungskonzeptes.

Die Kommunalen Integrationszentren

Mit der Einrichtung der Kommunalen Integrationszentren ab dem Jahr 2012 wurde eine integrationspolitische Infrastruktur in allen Kommunen Nordrhein-Westfalens aufgebaut, die bundesweit einmalig ist. Ein Kommunales Integrationszentrum ist zuständig für die Themen Integration durch Bildung und Integration im Querschnitt.

Aufgrund der Migrationserfahrungen der Jahre 2015/2016 und den damit verbundenen Herausforderungen für die Kommunen, wurde deutlich, dass eine verbesserte Integration erreicht werden kann, wenn alle am Integrationsprozess beteiligten verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Akteur:innen die Querschnittsaufgabe gemeinsam koordiniert umsetzen und dazu eine strategische Steuerung für den gesamten Integrationsprozess installieren. In vielen Kommunen bildeten sich fachbereichsübergreifende Steuerungsgremien, um die Herausforderungen zu bewältigen. Eine weitere Erkenntnis dieser Zeit war, dass der integrationspolitische Bereich enger mit dem migrationspolitischen Bereich verknüpft werden muss. 

"Einwanderung gestalten NRW"

Ausgehend von diesen Erkenntnissen wurde das Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ von 2017 bis 2020 umgesetzt. Mit dem Projekt wurde in 12 Modellkommunen das Ziel verfolgt, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zur Integration von Zugewanderten zu fördern. Im Mittelpunkt stand hierbei die Unterstützung des eingewanderten Menschen mit seinen Potenzialen und individuellen Bedarfen.

Der Erfolg des Modellprogramms war in erster Linie darauf zurückzuführen, dass es auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt war, wodurch individuelle Lösungen und lokale Projekte auf kommunaler Ebene ermöglicht wurden. Das Programm zeichnete sich dadurch aus, dass es basierend auf Erkenntnissen aus Einzelfällen Systemlücken identifizierte und Maßnahmen entwickelt wurden, um die Verwaltungszusammenarbeit zu verbessern.

Unter dem folgenden Link finden Sie alle Details zum Modellprojekt "Einwanderung gestalten NRW":

 

 

Teilhabe-und Integrationsstrategie 2030

Ein weiterer bedeutender Meilenstein für die Entwicklung des Kommunalen Integrationsmanagements stellt die Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 aus dem Jahr 2019 dar. Diese legt die Leitlinie fest, dass der Integrationsprozess verschiedene Dimensionen umfasst. Auch hier gilt: Bessere Teilhabe- und Partizipationschancen können geschaffen werden, wenn Menschen gezielt von ihrer Einreise an über die Arbeitsmarktintegration bis hin zur Einbürgerung je nach ihrem Bedarf individuell unterstützt werden. Hierzu gehört auch die verbesserte Zusammenarbeit der Regelstrukturen.

Weiterführende Informationen zur Nordrhein-Westfälischen Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 finden Sie in der gleichnamigen Ausarbeitung, die das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW zum Download bereitstellt.

Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes 2022

Zu Beginn des Jahres 2022 trat das novellierte Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) aus dem Jahr 2012 in Kraft. Es unterstützt die Umsetzung der Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 aus dem Jahr 2019. Zentral im TIntG 2022 ist § 9, der das Kommunale Integrationsmanagement vom Status eines zeitlich befristeten Projektes in ein dauerhaft angelegtes Programm überführte und gesetzlich verankerte. Damit sicherte man es gesetzlich langfristig ab.

Das gesamte Gesetz können Sie unter dem folgenden Link einsehen:

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